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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung einer Fotobox von Katis Fotozauber

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Katis Fotozauber, Katrin Meinke, (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“), der eine Fotobox des Vermieters mietet.
1.2 Mit der Buchung und Nutzung der Fotobox erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchungsanfrage stellt und diese vom Vermieter schriftlich per Mietvertrag bestätigt wird.
2.2 Die im Angebot des Vermieters angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Der Rechnungsbetrag enthält aufgrund § 19 UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

3. Leistungen
3.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die Fotobox samt Zubehör für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer zur Verfügung.
3.2 Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung der Fotobox, die technische Unterstützung (falls vereinbart), den Transport und den Auf- und Abbau (falls im Vertrag angegeben).
3.3 Zusätzliche Dienstleistungen wie personalisierte Hintergründe oder Requisiten können separat vereinbart und berechnet werden. Alle gebuchten Dienstleistungen und Angebote ergeben sich aus der Wahl des gebuchten Pakets und sind im Mietvertrag ersichtlich.
3.4 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Fotobox am vereinbarten Ort zu liefern, wenn der Mieter die erforderlichen Voraussetzungen nicht bereitstellt.

4. Mietdauer und Rückgabe
4.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Zeitraum. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Fotobox und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
4.2 Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer verspäteten Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu berechnen.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde, abzüglich der normalen Abnutzung.

5. Nutzung der Fotobox
5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox pfleglich zu behandeln und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung zu verwenden.
5.2 Der Mieter haftet für Schäden an der Fotobox, die durch unsachgemäße Behandlung oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
5.3 Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotobox vor unbefugtem Zugriff zu schützen und haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

6. Zahlung 
6.1 Anzahlung
Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Zugang der Anzahlungsrechnung zu leisten, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
6.2 Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung fällig. Die Schlussrechnung wird dem Mieter rechtzeitig vorab (in der Regel ca. 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin) übermittelt. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang beim Vermieter.
6.3 Kurzfristige Buchungen
Erfolgt die Buchung weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist der Gesamtbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
6.4 Zahlungsverzug
Kommt der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem ist der Vermieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern.
6.5 Zurückbehaltungsrecht an Bilddaten
Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe oder Bereitstellung der erstellten Bilddaten (digital oder physisch) bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher vertraglich vereinbarter Zahlungen zurückzuhalten.

7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
7.2 Stornogebühren
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der vertraglich vereinbarte Veranstaltungstag.
Im Falle eines Rücktritts werden folgende pauschalierte Stornogebühren berechnet:
• bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
• 29 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
• ab 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
7.3 Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet. Übersteigt die geleistete Zahlung die geschuldete Stornogebühr, wird der Differenzbetrag erstattet.
7.4 Nachweis geringerer Schäden
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.5 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Fotobox aufgrund unvorhersehbarer, nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt, schwerwiegende Erkrankung, technische Totalausfälle) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Haftung
8.1 Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für Schäden nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.2 Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden an der Fotobox, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Behandlung, fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliche Handlungen des Mieters, seiner Gäste oder Dritter entstehen, die auf Veranlassung des Mieters Zugang zur Fotobox haben. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über entstandene Schäden zu informieren.
8.3 Schutz der Fotobox: Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotobox während der Mietdauer vor Diebstahl, Beschädigung und unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Sollte die Fotobox durch äußere Einwirkungen, unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Aufstellung beschädigt werden, haftet der Mieter für die Reparaturkosten oder, im Falle eines Totalschadens, für den Wiederbeschaffungswert der Fotobox.
8.4 Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die durch die Fotobox aufgenommenen und verbreiteten Bilder keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der Mieter haftet für alle Ansprüche, die aus der unrechtmäßigen Nutzung der Bilder durch den Mieter oder seine Gäste entstehen.
8.5 Ausschluss mittelbarer Schäden: Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Fotobox entstehen.
8.6 Haftung für Bildinhalte: Der Vermieter haftet nicht für die Inhalte der durch die Fotobox aufgenommenen Bilder, es sei denn, der Vermieter hat diese Inhalte vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten.
8.7 Verlust von Bilddaten: Trotz sorgfältiger technischer Absicherung und regelmäßiger Kontrollen kann der Vermieter keine Garantie für die vollständige und fehlerfreie Speicherung der erstellten Bilddaten übernehmen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von Bilddaten, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Mieter ist dafür verantwortlich, eigene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn ihm die Bilddaten nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
8.8 Haftungsausschlüsse: Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Bildrechte und Nutzungsrechte
9.1 Nutzungsrechte: Der Vermieter räumt dem Mieter für die im Vertrag vereinbarte Dauer das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht ein, die mit der Fotobox erstellten Bilder für private Zwecke zu nutzen. Der Mieter darf die Bilder nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters für kommerzielle Zwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Verkaufsförderung oder kommerzielle Websites.
9.2 Exklusivität und Dauer: Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv und gelten nur für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Der Mieter erhält keine Rechte zur dauerhaften oder weltweiten Nutzung der Bilder, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
9.3 Weitergabe an Dritte: Der Mieter darf die Bilder nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9.4 Urheberrecht: Die Urheberrechte an den Bildern verbleiben beim Vermieter. Der Mieter erhält lediglich die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte.
9.5 Nennung des Fotografen: Bei der Veröffentlichung der Bilder ist der Mieter verpflichtet, den Namen des Fotografen als Urheber anzugeben, sofern dies möglich ist.
9.6 Verwendung durch den Fotografen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bilder für eigene Zwecke wie Werbung oder Portfolios zu verwenden, sofern keine persönlichen Daten des Mieters ohne dessen Zustimmung veröffentlicht werden.

10. Datenschutz
10.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und der Gäste ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Daten werden nur zur Erfüllung des Vertrages und zur Bereitstellung der Fotobox-Dienstleistung verwendet.
10.2 Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Bilddaten: Die bei der Nutzung der Fotobox erstellten Bilder werden nur mit Einwilligung des Mieters und der abgebildeten Personen gespeichert und weiterverarbeitet. Ohne diese Einwilligung erfolgt keine Speicherung oder Verarbeitung der Bilddaten.
10.3 Rechte der betroffenen Personen: Der Mieter und die abgebildeten Personen haben das Recht, auf Anfrage jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zudem haben sie das Recht, diese Daten berichtigen oder löschen zu lassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
10.4 Bereitstellung von Bilddaten über ScrappbookCLOUD: Nach der Veranstaltung können die erstellten Bilder in einer passwortgeschützten Onlinegalerie über den Cloud-Dienst des Anbieters scrappbook.de zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zur Galerie wird dem Mieter per E-Mail oder SMS übermittelt. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters sind hier einsehbar: https://scrappbook.de/datenschutz-2
10.5 Direkter Bild-Download über FotoShare.co: Zur Nutzung der direkten Downloadfunktion der an der Fotobox erstellten Bilder per QR-Code (Scan auf das Handy) ist es notwendig, die Bilddaten in die Cloud des Anbieters FotoShare.co von DSLR Booth zu laden. Die Bilder werden über eine neu erstellte URL im Internet zugänglich gemacht, die nur den Nutzern des QR-Codes zur Verfügung steht. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters sind hier abrufbar: https://dslrbooth.com/privacy-policy
10.6 Datensicherheit: Die Übertragung und Speicherung der Bilddaten sowohl bei scrappbook.de als auch bei FotoShare.co erfolgt verschlüsselt, um den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu gewährleisten. Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dennoch kann keine absolute Sicherheit bei der Datenübertragung über das Internet garantiert werden. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder unbefugten Zugriff auf Daten, sofern dieser nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist.
10.7 Dauer der Speicherung: Die Bilddaten werden in der Cloud bis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bis zu einer vom Mieter festgelegten Dauer gespeichert und danach automatisch gelöscht. Der Mieter kann jederzeit eine vorzeitige Löschung der Bilddaten beantragen.
10.8 Weitergabe an Dritte: Die im Rahmen der Fotobox-Dienstleistung erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder der Mieter und die abgebildeten Personen haben ausdrücklich eingewilligt.
10.9 Kontakt für Datenschutzanfragen: Für Anfragen zum Datenschutz sowie zur Ausübung der oben genannten Rechte kann sich der Mieter an den Vermieter unter info@katis-fotozauber.de wenden.

11. Widerrufsrecht
11.1 Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
11.2 Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Vermietung der Fotobox erfolgt zu einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

12. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
12.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen am Veranstaltungsort geeignete Parkmöglichkeiten für die Lieferung, den Aufbau und den Abbau der Fotobox zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines Parkplatzes in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für die gesamte Dauer des Aufbaus und Abbaus sowie für die eventuelle Anlieferung und Abholung der Fotobox.
12.2 Die Parkmöglichkeiten müssen für die Dauer des gesamten Serviceaufwands, einschließlich aller erforderlichen Liefer- und Abbauzeiten, reserviert werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Parkplatz rechtzeitig für den Zeitraum von 3 Stunden vor dem vereinbarten Aufbaubeginn bis 1 Stunde nach dem geplanten Abbau bereitzustellen.
12.3 Sollte der Mieter keine geeigneten Parkmöglichkeiten bereitstellen oder auf diese hinweisen und es entstehen dadurch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten (z. B. durch längere Transportwege oder Parkgebühren), so trägt der Mieter die hierdurch entstandenen Mehrkosten.
12.4 Der Mieter haftet dafür, dass die bereitgestellten Parkmöglichkeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Zugang für das Lieferfahrzeug während der vereinbarten Zeiten gewährleistet ist.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Stand: Februar 2026