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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung einer Fotobox von Katis Fotozauber

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Katis Fotozauber, Katrin Meinke (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung einer Fotobox sowie über die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zusatzleistungen und Zubehörteile.

1.2 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung bzw. der Mietvertrag und diese AGB.

1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss und Preise

2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Anzeigen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch den Vermieter in Textform bestätigt bzw. ein entsprechender Mietvertrag geschlossen wird.

2.2 Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.

3. Leistungen und Voraussetzungen am Veranstaltungsort

3.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die Fotobox einschließlich des vereinbarten Zubehörs für den im Vertrag bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Lieferung, Auf- und Abbau, Druckleistungen, Requisiten, Hintergrundsysteme oder sonstige Zusatzleistungen, richtet sich nach dem gebuchten Paket und dem Mietvertrag.

3.3 Der Mieter hat die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter, trockener und standsicherer Aufstellort, eine ausreichende Stromversorgung sowie ausreichend Platz und ein ungehinderter Zugang, soweit dies für die gebuchte Leistung erforderlich ist.

3.4 Kann die Leistung wegen fehlender oder ungeeigneter Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden und hat der Mieter dies zu vertreten, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Dem Mieter bleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen vorbehalten.

4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

4.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.

4.2 Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

4.3 Soweit eine Selbstabholung bzw. Rückgabe vereinbart wurde, ist die Fotobox einschließlich Zubehör vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde; normale, vertragsgemäße Abnutzung bleibt außer Betracht.

4.4 Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe kann der Vermieter den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

5. Nutzung, Obhutspflichten und Schäden

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox und das Zubehör pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und die Bedienhinweise des Vermieters zu beachten.

5.2 Der Mieter hat die Fotobox während der Mietzeit angemessen vor Beschädigung, Diebstahl, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen und unbefugtem Zugriff zu schützen.

5.3 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die er schuldhaft verursacht. Dies gilt auch für schuldhaft verursachte Schäden durch Personen, denen der Mieter die Nutzung oder den Zugang zur Fotobox ermöglicht.

5.4 Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an der Fotobox sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.

6. Zahlung

6.1 Reservierungsgebühr: Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 € fällig. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Reservierungsgebühr wird bei Durchführung der Veranstaltung vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.

6.2 Restzahlung: Der verbleibende Restbetrag ist spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung ohne Abzug per Überweisung zu begleichen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter. Auf Wunsch des Mieters kann die Restzahlung beim Abbau der Fotobox in bar erfolgen.

6.3 Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann der Vermieter die sofortige Zahlung der Reservierungsgebühr oder des Gesamtbetrages verlangen.

6.4 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.

6.5 Bis zur vollständigen Zahlung fälliger vertraglicher Forderungen kann der Vermieter die Übergabe zusätzlich geschuldeter, noch nicht bereitgestellter Bilddaten verweigern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

7. Stornierung durch den Mieter

7.1 Der Mieter kann vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

7.2 Für den Rücktritt werden folgende pauschalierte Stornokosten vereinbart:

• bis einschließlich 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei; bereits gezahlte Reservierungsgebühren werden erstattet,

• 59 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100,00 €,

• ab 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

7.3 Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweilige Stornopauschale angerechnet. Übersteigt die geleistete Zahlung die geschuldete Stornopauschale, wird der Differenzbetrag erstattet.

7.4 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

8. Leistungshindernisse und Ausfall

8.1 Kann der Vermieter die vereinbarte Leistung aufgrund eines von ihm nicht zu vertretenden Umstands, insbesondere höherer Gewalt, schwerwiegender Erkrankung oder eines trotz ordnungsgemäßer Wartung nicht vorhersehbaren technischen Totalausfalls, nicht erbringen, wird er den Mieter hierüber unverzüglich informieren.

8.2 Soweit die Leistung endgültig nicht erbracht werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

9. Haftung

9.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Vermieter unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Trotz angemessener technischer Sicherungsmaßnahmen kann eine vollständig fehlerfreie Speicherung sämtlicher Bilddaten technisch nicht garantiert werden. Für einen Verlust von Bilddaten haftet der Vermieter nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

9.5 Der Vermieter ist nicht für rechtswidrige Inhalte oder eine rechtswidrige Veröffentlichung bzw. Weiterverwendung von Bildern durch den Mieter oder dessen Gäste verantwortlich, soweit der Vermieter diese nicht selbst zu vertreten hat.

10. Bild- und Nutzungsrechte

10.1 Die mit der Fotobox erstellten Bilder werden dem Mieter im Rahmen der gebuchten Leistungen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.

10.2 Der Vermieter beansprucht keine eigenen Nutzungsrechte an den von den Nutzern der Fotobox erstellten Bildinhalten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.3 Eine Verwendung von Bildaufnahmen durch den Vermieter zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit einer hierfür erforderlichen ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen bzw. auf einer sonstigen hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage.

10.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Bilddaten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Katis Fotozauber.

11. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

11.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.

11.2 Soweit der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin oder Zeitraum zum Gegenstand hat und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind, besteht kein Widerrufsrecht.

11.3 Die gesetzlichen Informationspflichten des Vermieters bleiben unberührt.

12. Parkmöglichkeiten, Lieferung, Auf- und Abbau

12.1 Soweit Lieferung, Aufbau oder Abbau vereinbart sind, stellt der Mieter sicher, dass am Veranstaltungsort eine rechtlich zulässige und für das Lieferfahrzeug geeignete Halte- bzw. Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe vorhanden ist oder weist den Vermieter rechtzeitig auf abweichende Gegebenheiten hin.

12.2 Entstehen aufgrund fehlender oder nicht mitgeteilter Zugangsmöglichkeiten, außergewöhnlich langer Transportwege oder kostenpflichtiger Parkmöglichkeiten zusätzliche, erforderliche Aufwendungen, können diese dem Mieter berechnet werden, soweit er die Umstände zu vertreten hat und die Kosten angemessen und nachweisbar sind.

12.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zum Veranstaltungsort zu den vereinbarten Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten gewährleistet ist.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.3 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026